Dezember 2009 darf Bad Belzig sich offiziell staatlich anerkanntes Thermal-Soleheilbad nennen. Bad Belzig, bis 2010 Belzig, ist die Kreisstadt des Landkreises Potsdam-Mittelmark im Land Brandenburg. Dezember 2009 darf Bad Belzig sich offiziell staatlich anerkanntes Thermal-Soleheilbad nennen
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
11.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14806
Vorwahlen
033841, 033846 (Dippmannsdorf, Fredersdorf, Groß Briesen, Klein Briesen, Lütte, Ragösen, Verlorenwasser), 033847 (Egelinde, Hohenspringe, Werbig)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Belzig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen Am Weinberg" in Bad Belzig trat am 23.04.2021 in Kraft, nachdem die Stadtverordnetenversammlung ihn am 15.03.2021 als Satzung beschlossen hatte.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Entwicklung der Verwaltungsstandorte der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark, einschließlich Sanierungs- und Neubauvorhaben am Standort Bad Belzig, Papendorfer Weg, die jedoch Teil eines umfassenderen Masterplans sind und nicht spezifisch zu einem neuen Bebauungsplan in Bad Belzig gehören.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.