Bad Belzig ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg. Zum 1. März 2010 wurde die Änderung des Namens von Belzig in Bad Belzig rechtswirksam
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
11.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14806
Vorwahlen
033841, 033846 (Dippmannsdorf, Fredersdorf, Groß Briesen, Klein Briesen, Lütte, Ragösen, Verlorenwasser), 033847 (Egelinde, Hohenspringe, Werbig)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Belzig – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnen Am Weinberg" in Bad Belzig trat am 23.04.2021 in Kraft, nachdem die Stadtverordnetenversammlung ihn am 15.03.2021 als Satzung beschlossen hatte.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Entwicklung der Verwaltungsstandorte der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark, einschließlich Sanierungs- und Neubauvorhaben am Standort Bad Belzig, Papendorfer Weg, die jedoch Teil eines umfassenderen Masterplans sind und nicht spezifisch zu einem neuen Bebauungsplan in Bad Belzig gehören.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.